Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Reatex GbR
Stand: 1. August 2026
Reatex GbR, Gesellschafter Andreas Schilling und Thiemo Fichtinger, Max-Fischer-Straße 11c, 86399 Bobingen, E-Mail: info@reatex.de, Telefon: +49 1525 4968134
Teil A – Gemeinsame Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge über Waren zwischen der Reatex GbR (nachfolgend „Reatex“) und ihren Kunden, die aufgrund eines individuellen Angebots außerhalb der Website geschlossen werden. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich unterschieden wird.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Kaufmann ist ein Kunde, auf den die handelsrechtlichen Vorschriften über Kaufleute Anwendung finden.
(3) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige gleichartige Geschäfte, ohne dass Reatex bei jedem Vertrag erneut auf sie hinweisen muss. Entgegenstehende, zusätzliche oder abweichende Bedingungen eines Unternehmers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Reatex ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Ausführung einer Lieferung bedeutet keine Zustimmung zu fremden Bedingungen.
(4) Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot haben Vorrang vor diesen AGB. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere Verbraucherrechte, bleiben unberührt.
§ 2 Produktkatalog und Kommunikation
(1) Die Website von Reatex ist ausschließlich ein Produktkatalog. Sie enthält keinen Warenkorb, keine Online-Bestellfunktion und kein Kundenkonto. Produktdarstellungen auf der Website, in sozialen Medien oder in sonstiger Werbung sind unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(2) Kunden können über das Kontaktformular, per E-Mail oder über WhatsApp Business eine unverbindliche Anfrage stellen. Eine Anfrage begründet weder einen Anspruch auf Belieferung noch eine Reservierung bestimmter Ware.
(3) Abbildungen im Katalog können Muster- oder Beispielbilder sein. Bei Kartons, Paletten, Mischposten, Restposten und LKW-Posten kann die konkrete Zusammensetzung von solchen Bildern abweichen. Maßgeblich ist ausschließlich die dem Kunden vor Vertragsschluss übermittelte konkrete Artikel- oder Postenbeschreibung einschließlich einer etwaigen Artikelliste.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Reatex erstellt auf Grundlage der Kundenanfrage ein individuelles, als solches erkennbares finales Angebot und übermittelt es grundsätzlich per E-Mail. Das finale Angebot kann zugleich als Rechnung bezeichnet oder in Rechnungsform dargestellt sein. Es enthält die für den konkreten Vertrag maßgeblichen Waren, Mengen, Zustände, Preise, Umsatzsteuer, Liefer- oder Abholbedingungen sowie Versandkosten.
(2) Soweit im Angebot nichts Abweichendes bestimmt ist, kann der Kunde das Angebot innerhalb von sieben Kalendertagen ab Zugang durch vollständige Zahlung des ausgewiesenen Gesamtbetrags annehmen. Der Vertrag kommt mit rechtzeitigem Eingang der vollständigen Zahlung bei Reatex zustande. Eine zuvor abgegebene Interessensbekundung, Bestätigung oder Reservierungsanfrage des Kunden begründet noch keinen Vertrag, sofern Reatex nicht ausdrücklich einen früheren Vertragsschluss bestätigt.
(3) Nach Ablauf der Annahmefrist erlischt das Angebot. Eine später eingehende Zahlung gilt als neues Angebot des Kunden. Reatex kann dieses durch ausdrückliche Bestätigung oder Versand der Ware annehmen; andernfalls wird der Betrag unverzüglich zurückerstattet.
(4) Preisverhandlungen sind bis zur Übersendung des finalen Angebots möglich. Nach Vertragsschluss kann der vereinbarte Preis nur einvernehmlich geändert werden.
(5) Der Vertrag kann in deutscher oder englischer Sprache geschlossen werden. Bei Abweichungen zwischen einer deutschen und einer englischen Fassung einer Vertragsunterlage hat die deutsche Fassung Vorrang, sofern dies im Angebot kenntlich gemacht wurde und der Kunde die deutsche Fassung vor Vertragsschluss erhalten hat.
§ 4 Vertragsgegenstand und maßgebliche Beschaffenheit
(1) Vertragsgegenstand ist ausschließlich der im finalen Angebot, der zugehörigen Rechnung und der konkreten Artikelbeschreibung beziehungsweise Artikelliste bezeichnete Posten. Kartons, Paletten, Mischposten, Restposten und LKW-Posten werden als unteilbare Gesamtheit verkauft, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ein Anspruch auf Herauslösung oder Austausch einzelner Artikel besteht nicht.
(2) Die vereinbarte Beschaffenheit der Ware ergibt sich ausschließlich aus dem finalen Angebot, der Rechnung und der dem Vertrag zugeordneten Artikelbeschreibung beziehungsweise Artikelliste. Bei Widersprüchen geht eine ausdrücklich als individuell bezeichnete Regelung im finalen Angebot vor; danach folgen die konkrete Artikelliste und die Rechnung. Allgemeine Katalogangaben, Beispielbilder, mündliche Vorinformationen und werbliche Aussagen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in den genannten Vertragsunterlagen ausdrücklich bestätigt werden. Zwingende gesetzliche Anforderungen an die objektive Beschaffenheit bei Verbraucherverträgen bleiben unberührt.
(3) Zustandsangaben, bekannte Abweichungen, Gebrauchsspuren, fehlende Originalverpackungen, fehlendes Zubehör, fehlende Dokumentation, beschädigte Verpackungen, Funktionsstatus und Prüfungsumfang sind Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie in den Vertragsunterlagen konkret bezeichnet sind. Eine pauschale Zustandsbezeichnung ersetzt nicht die nach zwingendem Verbraucherrecht erforderliche besondere Information und ausdrückliche, gesonderte Vereinbarung über Abweichungen von objektiven Anforderungen.
(4) Soweit eine Artikelliste übermittelt wird, ist deren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses übermittelte Fassung maßgeblich. Mengenangaben wie „ca.“ oder Spannbreiten, insbesondere beim Testkarton mit typischerweise etwa 20 bis 100 Artikeln, dienen vor Erstellung des finalen Angebots nur der Orientierung. Die konkret geschuldete Menge ergibt sich aus dem finalen Angebot oder der zugehörigen Artikelliste.
(5) Der Kunde kann Ware nach Terminvereinbarung am Standort von Reatex besichtigen. Eine unterlassene Besichtigung schränkt die gesetzlichen Mängelrechte eines Verbrauchers nicht ein. Für Unternehmer gelten ergänzend § 17 und die gesetzlichen Vorschriften über die Kenntnis von Mängeln.
§ 5 Warenzustände
(1) Neuware ist Ware, die im finalen Angebot als neu bezeichnet wird. Abweichungen hinsichtlich Verpackung, Lagerdauer oder Lieferumfang gelten nur, wenn sie konkret vereinbart wurden. Die Bezeichnung „Restposten“ oder „Lagerware“ allein macht Neuware nicht zu Gebrauchtware.
(2) Gebrauchtware ist Ware, die bereits bestimmungsgemäß genutzt wurde oder nach ihrer konkreten Beschreibung Gebrauchsspuren aufweist. Der Umfang zulässiger Gebrauchsspuren und etwaige Funktionszusagen ergeben sich aus den Vertragsunterlagen.
(3) Retourenware ist Ware, die aus einem früheren Vertriebs- oder Rückgabevorgang stammt. Die Bezeichnung sagt für sich allein weder aus, dass die Ware neu, vollständig, funktionsfähig oder mangelfrei ist, noch dass sie bereits benutzt wurde. Maßgeblich sind ausschließlich der zusätzlich angegebene Prüfungs- und Funktionsstatus sowie konkret beschriebene Abweichungen.
(4) Geprüfte, funktionsfähige Retourenware ist Retourenware, deren wesentliche Grundfunktion im von Reatex angegebenen Umfang geprüft wurde und die diese Prüfung bestanden hat. Ohne weitergehende ausdrückliche Zusage umfasst eine Funktionsprüfung keine vollständige Dauer-, Belastungs-, Sicherheits-, Software-, Akku- oder Zubehörprüfung. Gesetzliche Produktsicherheitsanforderungen bleiben unberührt.
(5) Ungeprüfte Retourenware ist Retourenware, bei der keine Funktionsprüfung durch Reatex zugesagt wird. Sie kann funktionsfähige, gebrauchte, unvollständige oder defekte Artikel enthalten. Gegenüber Verbrauchern wird diese Abweichung von den objektiv zu erwartenden Eigenschaften nur Vertragsbestandteil, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens darauf hingewiesen wurde und die Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart hat. Ein gesetzlicher Gewährleistungsausschluss ist mit der Bezeichnung „ungeprüft“ nicht verbunden.
(6) Restposten sind Waren aus Überbeständen, Sortimentswechseln, Geschäftsauflösungen oder vergleichbaren Beständen. Die Bezeichnung beschreibt die Herkunft oder Vertriebssituation, nicht automatisch den technischen oder rechtlichen Warenzustand.
(7) Kartonware/Testkarton bezeichnet einen als Einheit angebotenen Posten in einem oder mehreren Kartons. Der Testkarton ist das kleinste von Reatex angebotene Postenformat und umfasst typischerweise etwa 20 bis 100 Artikel; geschuldet ist die im finalen Angebot oder in der Artikelliste konkret ausgewiesene Zusammensetzung.
(8) Palettenware bezeichnet einen als wirtschaftliche und logistische Einheit angebotenen Palettenposten. Mischposten enthalten Artikel verschiedener Arten, Modelle oder Zustände. LKW-Posten umfassen eine größere, im Angebot konkretisierte Ladungs- oder Postenmenge. Der jeweilige Posten wird nur insgesamt verkauft. Beispielbilder begründen keine Zusage einer bestimmten Zusammensetzung.
(9) Die Kategorien können kombiniert werden, etwa „ungeprüfte Retouren-Mischpalette“ oder „Neuware-Restposten“. Bei kombinierten Angaben ist die vollständige Beschreibung maßgeblich.
§ 6 Preise und Versandkosten
(1) Gegenüber Verbrauchern wird im finalen Angebot der zu zahlende Gesamtpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile ausgewiesen. Nettobetrag und Umsatzsteuer können zusätzlich transparent aufgeschlüsselt werden.
(2) Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Reatex wendet nach den zugrunde gelegten Angaben keine Differenzbesteuerung nach § 25a UStG an.
(3) Versand-, Fracht-, Verpackungs- und gegebenenfalls sonstige Lieferkosten werden nach Gewicht, Volumen, Lieferort und Versandart individuell berechnet und vor Vertragsschluss im finalen Angebot ausgewiesen. Ohne ausdrückliche Angabe sind sie nicht im Warenpreis enthalten.
(4) Bei Lieferungen in Staaten außerhalb des für die konkrete Lieferung einschlägigen Zoll- oder Steuergebiets können zusätzliche Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern und behördliche Gebühren entstehen. Diese werden nicht von Reatex erhoben und sind vom Kunden zu tragen, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Einfuhr verantwortlich; zwingende exportkontrollrechtliche Verbote und Beschränkungen bleiben vorbehalten.
§ 7 Zahlung und Verzug
(1) Bei Lieferung ist ausschließlich Vorauszahlung per Banküberweisung vorgesehen. Bei vereinbarter Selbstabholung kann der Kunde nach Maßgabe des Angebots per Banküberweisung oder bar zahlen.
(2) Da der Vertrag nach § 3 grundsätzlich erst mit vollständigem Zahlungseingang zustande kommt, ist die Zahlung zugleich Annahmehandlung. Sie muss innerhalb der siebentägigen Annahmefrist eingehen. Soweit im Einzelfall ausdrücklich ein Vertrag bereits vor Zahlung zustande kommt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von drei Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
(3) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern bleibt insbesondere der gesetzliche Anspruch auf die Verzugspauschale unberührt. Reatex kann einen nachweisbar höheren Verzugsschaden geltend machen; dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 8 Lieferung, Teillieferung und Selbstabholung
(1) Reatex versendet nach Zahlungseingang mit einem nach Art und Umfang des Auftrags ausgewählten Paketdienstleister oder einer Spedition an die vereinbarte Lieferanschrift.
(2) Angegebene Lieferzeiten sind voraussichtliche Zeiträume, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde. Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlich erforderlichen Informationen zur Lieferzeit vor Vertragsschluss im finalen Angebot erteilt. Gesetzliche Rechte bei Lieferverzug bleiben unberührt.
(3) Teillieferungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind. Gegenüber Verbrauchern entstehen dadurch keine zusätzlichen Versandkosten. Bei Unternehmern werden zusätzliche Kosten nur berechnet, wenn dies vor Vertragsschluss vereinbart wurde.
(4) Selbstabholung ist nach vorheriger Terminvereinbarung bei Reatex, Max-Fischer-Straße 11c, 86399 Bobingen, möglich. Der Kunde hat die Ware zum vereinbarten Termin abzuholen. Folgen einer nicht rechtzeitigen Abholung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; notwendige, angemessene Lager- oder erneute Transportkosten können nach vorheriger Ankündigung verlangt werden.
(5) Bei Paletten- und LKW-Lieferungen hat der Kunde für eine geeignete, rechtlich zulässige Zufahrt und die im Angebot vereinbarten Entladevoraussetzungen zu sorgen. Besondere Entladeleistungen, Hebebühnen, Stapler oder Zeitfenster sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart sind.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Reatex.
(2) Für Unternehmer gilt ergänzend § 18.
§ 10 Gefahrübergang
(1) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm benannten empfangsbereiten Dritten über. Beauftragt der Verbraucher selbst einen nicht von Reatex zuvor benannten Beförderer, gelten die gesetzlichen Sonderregelungen.
(2) Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe an den Kunden oder dessen Empfangsperson über.
(3) Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend § 19.
§ 11 Allgemeine Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB wirksam nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Maßgeblich für die Beurteilung eines Mangels ist die nach § 4 vereinbarte Beschaffenheit. Eine Eigenschaft, ein Fehlerbild oder ein fehlender Bestandteil, der konkret und wirksam als vertragsgemäßer Zustand vereinbart wurde, begründet insoweit keinen Mangel. Eine bloße allgemeine Bezeichnung als Retourenware, Restposten, Mischposten oder „wie besehen“ ersetzt keine konkrete Beschaffenheitsvereinbarung.
(3) Angaben wie „ungeprüft“, „defekt“, „mit Gebrauchsspuren“, „unvollständig“ oder „Verpackung beschädigt“ erfassen nur den jeweils konkret beschriebenen Zustand. Sie schließen Ansprüche wegen anderer, nicht vereinbarter Abweichungen nicht pauschal aus.
(4) Garantien bestehen nur, wenn Reatex sie ausdrücklich und unter Bezeichnung als Garantie erklärt hat. Herstellergarantien richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers und berühren die gesetzlichen Rechte gegen Reatex nicht.
§ 12 Haftung
(1) Reatex haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Reatex nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Gesellschafter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Reatex.
(4) Die gesetzlichen Beweislastregeln werden durch diese Klausel nicht verändert.
Teil B – Besondere Bestimmungen für Verbraucher
§ 13 Verbraucherrechtliche Beschaffenheitsabweichungen und Mängelrechte
(1) Bei Verbrauchsgüterkäufen gelten die zwingenden gesetzlichen Anforderungen an die subjektive und objektive Vertragsmäßigkeit der Ware. Eine Abweichung von den objektiven Anforderungen, insbesondere bei ungeprüfter, defekter, unvollständiger oder deutlich gebrauchter Retourenware, wird nur wirksam vereinbart, wenn Reatex den Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens über die konkrete Abweichung informiert und die Abweichung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.
(2) Ein Ausschluss der gesetzlichen Mängelhaftung für Retourenware, Gebrauchtware, Paletten oder Mischposten findet gegenüber Verbrauchern nicht statt.
(3) Für Neuware gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Für Gebrauchtware kann die Verjährungsfrist auf ein Jahr ab Ablieferung verkürzt werden, jedoch nur, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens über die Verkürzung informiert wurde und diese ausdrücklich und gesondert vereinbart hat. Allein diese AGB bewirken keine Fristverkürzung.
(4) Rechte wegen eines bei Vertragsschluss bekannten Zustands sind nur insoweit ausgeschlossen, wie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die konkrete Abweichung wirksam Vertragsbestandteil geworden ist. Rechte wegen arglistig verschwiegener Mängel und aus einer Garantie bleiben unberührt.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Widerrufsbelehrung.
(2) Die Möglichkeit einer Besichtigung vor Vertragsschluss oder der Umstand, dass die Website keine Bestellfunktion besitzt, beseitigt ein Widerrufsrecht nicht, wenn der konkrete Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben beziehungsweise hat. Haben Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt und werden diese getrennt geliefert, beginnt die Frist mit dem Tag, an dem Sie oder der benannte Dritte die letzte Ware in Besitz genommen haben beziehungsweise hat. Wird eine Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert, beginnt die Frist mit dem Tag des Erhalts der letzten Teilsendung oder des letzten Stücks.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Reatex GbR Andreas Schilling und Thiemo Fichtinger Max-Fischer-Straße 11c 86399 Bobingen E-Mail: info@reatex.de Telefon: +49 1525 4968134, mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel eines mit der Post versandten Briefs oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden; dessen Verwendung ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten; ausgenommen sind zusätzliche Kosten, die daraus entstehen, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben. Die Rückzahlung erfolgt unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wegen der Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie nachgewiesen haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der vierzehntägigen Frist absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Dies gilt auch für Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post oder einem Paketdienst zurückgesandt werden können, insbesondere für Palettenware, Sperrgut und LKW-Posten. Bei solchen Waren werden die voraussichtlichen unmittelbaren Rücksendekosten im finalen Angebot vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung konkret beziffert oder, wenn sie vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, mit einem realistischen Höchstbetrag geschätzt. Die dort für die jeweilige Ware ausgewiesenen Rücksendekosten sind von Ihnen zu tragen.
Sie müssen für einen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung ihrer Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Reatex GbR, Andreas Schilling und Thiemo Fichtinger, Max-Fischer-Straße 11c, 86399 Bobingen, E-Mail: info@reatex.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
Bestellt am / erhalten am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) – nur bei Mitteilung auf Papier:
Datum:
Nicht Zutreffendes bitte streichen.
§ 15 Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht
(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
(2) Ein aus vorhandenen Beständen ausgewählter Karton, eine vorhandene Palette, ein vorhandener Mischposten oder eine anhand einer Artikelliste konkretisierte Zusammenstellung ist nicht allein deshalb vom Widerruf ausgeschlossen, weil sie individuell angeboten, reserviert oder im Angebot als „vom Widerruf ausgeschlossen“ bezeichnet wurde. Die gesetzliche Ausnahme greift nur, wenn deren tatsächliche Voraussetzungen vorliegen.
(3) Weitere gesetzliche Ausnahmen gelten nur, soweit die Voraussetzungen im konkreten Einzelfall erfüllt sind und der Verbraucher hierüber vor Vertragsschluss ordnungsgemäß informiert wurde.
§ 16 Wertersatz bei Retourenpaletten, Kartons und Mischposten
(1) Das Öffnen einer Transportverpackung, eines Kartons oder einer Palette lässt das Widerrufsrecht nicht entfallen. Der Verbraucher darf die Ware in dem Umfang prüfen, wie dies in einem Ladengeschäft vernünftigerweise möglich wäre. Bei Mischposten umfasst dies regelmäßig eine schonende Sichtprüfung und eine stichprobenartige Prüfung, soweit eine vollständige Einzelprüfung zur Feststellung von Art und Zustand nicht erforderlich ist.
(2) Wertersatz kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen geschuldet sein, wenn der Verbraucher die Ware über das zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise notwendige Maß hinaus behandelt und dadurch ein Wertverlust entsteht. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn ein als geschlossene wirtschaftliche Einheit verkaufter Posten vollständig auseinandergerissen, sortiert, etikettiert, weiterverkauft, dauerhaft in Betrieb genommen, beschädigt, unvollständig zurückgegeben oder mit anderen Beständen vermischt wird und dadurch die Wiedervermarktung als ursprünglicher Posten beeinträchtigt wird.
(3) Wertersatz ist kein pauschaler Abzug und keine Bearbeitungsgebühr. Reatex muss den konkreten Wertverlust darlegen; Ausgangspunkt ist der vereinbarte Gesamtpreis. Ein Abzug bis zur Höhe des vollständigen Warenwerts kommt nur in Betracht, wenn der Posten aufgrund des nicht erforderlichen Umgangs tatsächlich vollständig entwertet wurde. Voraussetzung ist außerdem, dass der Verbraucher vor Vertragsschluss ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert wurde.
Teil C – Besondere Bestimmungen für Unternehmer
§ 17 Mängelrechte, Untersuchung und Rüge im Unternehmergeschäft
(1) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln bei Neuware und gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung. Die Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die nach § 12 unbeschränkt bestehen, bei Arglist, bei einer Garantie, für gesetzliche Rückgriffsansprüche sowie in sonstigen Fällen, in denen das Gesetz zwingend eine längere Frist vorsieht.
(2) Bei gebrauchten Sachen, Retourenware, Restposten und Mischposten ist der im Angebot konkret dokumentierte Prüfungs-, Funktions-, Vollständigkeits- und Verpackungszustand die vereinbarte Beschaffenheit. Für ausdrücklich als ungeprüft bezeichnete Funktionen wird keine Funktionszusage übernommen. Ein pauschaler Ausschluss für nicht konkret beschriebene Abweichungen ist damit nicht verbunden.
(3) Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Später erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, gelten die gesetzlichen Folgen des § 377 HGB. Diese Regelung gilt nicht allein deshalb, weil der Käufer Unternehmer ist, sondern nur, wenn die handelsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
(4) Die Anzeige soll zur zügigen Bearbeitung die Auftrags- oder Rechnungsnummer, die betroffenen Artikel oder Postenteile, eine nachvollziehbare Mangelbeschreibung und, soweit zumutbar, Bild- oder Videonachweise enthalten. Das Fehlen solcher Angaben lässt eine gesetzlich wirksame Mängelanzeige unberührt, wenn der Mangel anderweitig hinreichend erkennbar bezeichnet ist.
(5) Reatex ist gegenüber Unternehmern berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu wählen, sofern die gewählte Art dem Käufer zumutbar ist. Gesetzliche Rechte bei Fehlschlagen, Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung bleiben unberührt.
§ 18 Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt
(1) Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von Reatex. Bei laufender Rechnung sichert der Vorbehalt den anerkannten Saldo.
(2) Der Unternehmer darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt Reatex bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags der Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer ab; Reatex nimmt die Abtretung an. Der Unternehmer bleibt bis zum Widerruf zur Einziehung ermächtigt. Reatex wird die Einziehungsermächtigung nur aus berechtigtem Grund widerrufen, insbesondere bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage.
(3) Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für Reatex als Hersteller, ohne Reatex zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit fremden Sachen erwirbt Reatex Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung. Für die neue Sache gilt im Übrigen dasselbe wie für die Vorbehaltsware.
(4) Bei untrennbarer Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwirbt Reatex Miteigentum entsprechend dem Verhältnis der Werte im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Sache des Unternehmers als Hauptsache anzusehen sein, überträgt der Unternehmer Reatex anteilig Miteigentum; Reatex nimmt die Übertragung an. Der Unternehmer verwahrt das Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für Reatex.
(5) Der Unternehmer hat Reatex unverzüglich über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter zu informieren. Er hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und, soweit nach Art und Wert üblich, auf eigene Kosten angemessen zu versichern.
(6) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als zehn Prozent, wird Reatex auf Verlangen des Unternehmers Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
§ 19 Gefahrübergang im Unternehmergeschäft
(1) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Unternehmer über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und dann, wenn Reatex die Versandkosten trägt.
(2) Verzögert sich Versand oder Abholung aus vom Unternehmer zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit Anzeige der Versand- oder Abholbereitschaft über. Gesetzliche Pflichten von Reatex zur Verwahrung bleiben unberührt.
§ 20 Aufrechnung und Zurückbehaltung im Unternehmergeschäft
(1) Der Unternehmer darf nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Unternehmer nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Teil D – Schlussbestimmungen
§ 21 Rechtswahl und UN-Kaufrecht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
§ 22 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Reatex in Bobingen. Reatex bleibt berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 23 Verbraucherstreitbeilegung
Reatex ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 24 Schlussregelung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Ergänzende Bestimmung
§ 25 Ausrichtung der Angebote
Unsere Angebote sind ausdrücklich an gewerbliche Abnehmer gerichtet, ohne Rückgaberecht oder Garantieansprüchen. Der Verkauf an Privatpersonen unter B2B Bedingungen ist möglich.